Folgende Massnahmen gelten ab Montag, 6. Dezember 2021 und sind bis am 24. Januar 2022 befristet:
- Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben.
- Bei Veranstaltungen im Freien gilt neu bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
- Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.
- Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kulturaktivitäten wie Chorproben.
- Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.
- Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden aufgehoben.
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