Für die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen hat der Bund für das nun zu Ende gehende Jahr verbindliche Eingabefristen pro Schadensperiode festgelegt. Diese sind auf der Website der kantonalen Kulturförderung publiziert (entweder «Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen» oder «Ausfallentschädigung für Kulturschaffende» wählen).
Für Gesuche um Ausfallentschädigungen, die Schäden im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 betreffen, ist die Eingabefrist bereits am 30. November 2021. Sämtliche Gesuche müssen bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden, auch diejenigen für Schäden im Dezember 2021.
Der Grund für die vorgezogene Frist ist die Vorgabe des Bundes, die Behandlung der Gesuche für die Covid-19-Finanzhilfen im Kulturbereich bis Ende Jahr abzuschliessen.
Es ist zu beachten, dass zu spät eingereichte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können. Alle Informationen zur Gesuchseingabe für die Covid-19-Finanzhilfen im Kulturbereich finden sich auf der Website der kantonalen Kulturförderung.