- Ab Montag, 29. November 2021 gilt bei Veranstaltungen zusätzlich eine Maskentragpflicht. Davon ausgenommen sind auftretende Personen.
- Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben eine Gesichtsmaske tragen, unabhängig davon, ob der ZuÂgang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist.
- Bei Konsumation, die im Rahmen von Veranstaltungen angeboten wird, gilt konsequent eine Zertifikatspflicht, auch im Aussenbereich.
Covid-19: Regierungsrat erweitert Maskentrag- und Zertifikatspflicht