- Der Bundesrat hat beschlossen, die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen sowie die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen) bis Ende März 2022 zu verlängern.
- Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Bisher bestand diese Pflicht noch in Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen mit maximal 50 Personen in Innenräumen ohne Zugangsbeschränkung (zum Beispiel religiöse Veranstaltungen).
- Hinreichende kantonale Kapazitäten für das Contact Tracing sind angesichts der aktuell hohen Fallzahlen und der eingeschränkten Kontaktquarantäne keine Voraussetzung mehr, damit die Kantone Grossveranstaltungen bewilligen können.
- Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet.
- Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 wird er mögliche Lockerungen diskutieren.
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