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Auf Buchungen eines Online-Banners bis zum 31. März 2024 erhalten Sie 20% Rabatt.
Für Mitglieder:
14 Tage: CHF 168.00 statt CHF 210.00
30 Tage: CHF 272.00 statt CHF 340.00
Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle und schalten Sie Ihre Werbung bei KONZERTE BERN.
Bis Ende Dezember 2023 ist u.a. in den Berner Tageszeitungen jeweils eine Agenda-Seite erschienen,
auf der sich Kulturveranstaltende einen Eintrag für eine Konzertankündigung buchen konnten.
Seit dem 1. Januar betreut Tamedia diese Seiten nicht mehr.
Neu bezahlt und kuratiert Eventfrog diese Seite, welche ab sofort jeweils am Donnerstag in den (Berner)
Tageszeitungen erscheint.
Eventfrog und Eventbooster haben per Ende Jahr fusioniert und legen nun ihre Angebote zusammen
und führen die Medienpartnerschaft mit Tamedia auf diese neue Weise fort.
KONZERTE BERN kooperiert nun mit Eventfrog und kauft sich in diese Agenda-Seite ein.
Die Mitglieder von KONZERTE BERN…
… profitieren von 20% Rabatt auf die regulären Preise.
… können diese Leistungen ab sofort direkt per Mail über die Geschäftsstelle von KONZERTE BERN
buchen.
… erscheinen auf den lang gehegten Wunsch wieder in den Tageszeitungen!
Wir freuen uns, wenn Sie ab sofort für Ihre kommenden Veranstaltung dieses Angebot nutzen und
diese Kooperation in der Startphase unterstützen!
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Journal B und KONZERTE BERN starten mit einer neuen Kooperation ins Jahr!
Jeden Donnerstag veröffentlicht Journal B auf Facebook und Instagram Kulturtipps - einer davon ist ein Klassik-Tipp und wird von KONZERTE BERN kuratiert. ... und wir werden fleissig reposten, teilen und kommentieren. Sie können uns unterstützen, indem Sie... |
Was ist Kompass?
KOMPASS ist eine kostenlose Beratungsplattform, die Kulturschaffende dabei unterstützt, ihre Visionen und Ideen erfolgreich umzusetzen. Mit diesem niederschwelligen Angebot wollen die Mitwirkenden dazu beitragen, dass möglichst viele Kulturakteur*innen ihre Vorhaben in die Tat umsetzen können. Praktische Fragen zur Organisation der eigenen Projekte, zur effizienten Projektplanung oder zu Finanzfragen kommen an den Kunsthochschulen, aber auch im Berufsalltag oft zu kurz. Genau hier setzt KOMPASS an. Ab Mitte September 2023 bietet das Kulturbüro Bern unter dem Projekttitel KOMPASS Beratungen für Kulturschaffende aller Sparten an, die Fragen rund um ihre Projekte haben: Sei es zu einer realistischen Budgetierung oder einer korrekten Abrechnung der Finanzen, zum Umgang mit Sozialversicherungen, zur Klärung von Urheberrechtsfragen, zur Vereinsgründung, zur Projektrecherche oder zum Verfassen überzeugender Konzepte und Fördergesuche – das Team von KOMPASS bietet, wenn möglich, Unterstützung an. Ab September 2023 finden im Kulturbüro Bern jeden Donnerstagnachmittag Beratungen statt. Immer von 16:00 - 18:00 steht eine Fachperson Rede und Antwort. Die Beratungen bei KOMPASS erfordern keine Voranmeldung. Jede*r, die*der Unterstützung benötigt und wertvolle Ratschläge von erfahrenen Profis einholen möchte oder sich auch nur wieder einmal zu einem spezifischen Thema austauschen will, ist herzlich willkommen. Im Austausch finden sich oft Lösungen. Weitere Infos zum Kulturbüro und einer Mitgliedschaft finden Sie hier. |
Am Mittwoch, 6. September 2023 um 18 Uhr findet die Mitgliederversammlung von KONZERTE BERN statt. Wir freuen uns über die Gastfreundschaft unseres Mitglieds Krompholz Musik AG und bedanken uns, dass wir die Versammlung inmitten toller Tasteninstrumente durchführen dürfen!
Alle Mitglieder des Vereins und weitere Interessierte sind herzlich zum Anlass mit anschliessendem Apéro eingeladen. Die dazugehörigen Unterlagen können bei der Geschäftsstelle angefragt werden.
Das Kulturportal www.culturall.info übernimmt auch in dieser Saison die Konzertdaten von KONZERTE BERN und publiziert diese in ihrem Veranstaltungskalender.
Zudem ist CulturAll direkt mit der Domain www.kultur-bern.ch verbunden.
Auch diese Schnittstelle dient einer grösseren Sichtbarkeit und Reichweite!
Mit der Export-Schnittstelle von Classicpoint.net erscheinen Ihre Konzerteinträge nun automatisch auch im Veranstaltungskalender von KONZERTE BERN und erreichen so mehr Reichweite und mehr Sichtbarkeit und sind einem noch breiteren Publikum zugänglich. - ganz ohne Zusatzaufwand und im Sinne der OpenEventData-Mentalität.
Der Datenaustausch von Classicpoint.net zu KONZERTE BERN geschieht einmal täglich und aktualisiert auch Konzertänderungen, die bei Classicpoint.net gemacht wurden.
Als Mitglied von KONZERTE BERN und Classicoint.net, können Sie mit diesem Service einen zusätzlichen Konzerteintrag sparen und sind automatisch auf beiden Veranstaltungsplattformen präsent.
Dieser Service steht auch den Mitgliedern von Classicpoint.net kostenlos zur Verfügung.
KONZERTE BERN würde sich freuen, wenn Sie Mitglied unseres Vereins werden und mit einem Mitgliederbeitrag diesen Service und die grössere Reichweite Ihrer Veranstaltungen unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.classicpoint.net
Wir von KONZERTE BERN sind der Meinung, dass Veranstaltungsdaten frei verteilt werden sollen.
Auch das mehrfache Eintragen von Veranstaltungen in verschiedene Kalender und Agenden fällt damit weg und spart Zeit. - über Schnittstellen sind Einträge mit einem Klick auf diversen Seiten und in mehreren Kalendern ersichtlich.
Der Verein Open Event Data verfolgt genau dieses Ziel: Die Veranstaltungsdaten verteilen sich automatisch, schnell und fehlerfrei.
Für mehr Sichtbarkeit und mehr Publikum!
Weitere Informationen und mögliche Schnittstellen finden Sie unter www.openeventdata.ch
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen
Wir präsentieren unseren neuen Ticketing-Partner:
Mitglieder von KONZERTE BERN profitieren ab sofort von
- Rabattkonditionen für das werbefreie Ticketing-Modell PRO: 3.5% + CHF 0.49 exkl. MwSt. anstatt 3.9% + CHF 0.69 exkl. MwSt.
- Rabattkonditionen auf alle Werbeleistungen: 10% Rabatt ab CHF 2'000.- pro Mitglied
- einer Teilnahme der jährlichen Umfrage zur Verbessung der Ticketing-Plattform Eventfrog.
Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie die Geschäftsstelle von KONZERTE BERN. Die Anmeldung für die Ticketing-Plattform sowie das Sichern der Rabattkonditionen läuft über unsere Geschäftsstelle.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Eventfrog.
- Der Bundesrat hat beschlossen, die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen sowie die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen) bis Ende März 2022 zu verlängern.
- Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Bisher bestand diese Pflicht noch in Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen mit maximal 50 Personen in Innenräumen ohne Zugangsbeschränkung (zum Beispiel religiöse Veranstaltungen).
- Hinreichende kantonale Kapazitäten für das Contact Tracing sind angesichts der aktuell hohen Fallzahlen und der eingeschränkten Kontaktquarantäne keine Voraussetzung mehr, damit die Kantone Grossveranstaltungen bewilligen können.
- Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet.
- Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 wird er mögliche Lockerungen diskutieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes durch das Bundesparlament hat das Amt für Kultur sofort die Umsetzung der vorbereiteten gesetzlichen Grundlagen für die Fortsetzung der Finanzhilfen im Kulturbereich im Kanton Bern für das Jahr 2022 an die Hand genommen. Der nun noch bevorstehende politische Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kulturschaffende und Kulturunternehmen können bereits ab dem 5. Januar 2022 auf dem Gesuchsportal der kantonalen Kulturförderung wieder Ausfallentschädigungen beantragen. Die Finanzhilfen können jedoch erst ab Ende März 2022 entschieden und ausbezahlt werden, wenn alle erforderlichen gesetzlichen Grundlagen bereitstehen.
Gesuche um Transformationsprojekte können ab einem späteren, noch festzulegenden Zeitpunkt wieder eingereicht werden.
Für Schäden, die nach der letzten Eingabefrist vom 30. November 2021 noch kurzfristig im Dezember entstanden sind, besteht die Möglichkeit, nachträglich Ausfallentschädigungen zu beantragen. Die Eingabefrist für diese Gesuche ist der 31. Januar 2022.
Für die Ausfallentschädigungen hat der Bund wiederum verbindliche Eingabefristen pro Schadensperiode festgelegt:
- Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2022 sind rückwirkend, spätestens bis am 31. Mai 2022 einzugeben.
- Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2022 sind rückwirkend, spätestens bis am 30. September 2022 einzugeben.
- Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 sind spätestens bis am 30. November 2022 einzugeben.
Die Termine und Fristen sind verbindlich (Verwirkungsfristen). Verspätet oder zu früh angemeldete Schäden werden nicht berücksichtigt.
Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich werden nur solange berücksichtigt, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtliche Einschränkungen - darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Ãœbergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.
Folgende Massnahmen gelten ab Montag, 6. Dezember 2021 und sind bis am 24. Januar 2022 befristet:
- Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben.
- Bei Veranstaltungen im Freien gilt neu bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
- Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.
- Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kulturaktivitäten wie Chorproben.
- Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.
- Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden aufgehoben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Ab Montag, 29. November 2021 gilt bei Veranstaltungen zusätzlich eine Maskentragpflicht. Davon ausgenommen sind auftretende Personen.
- Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben eine Gesichtsmaske tragen, unabhängig davon, ob der ZuÂgang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist.
- Bei Konsumation, die im Rahmen von Veranstaltungen angeboten wird, gilt konsequent eine Zertifikatspflicht, auch im Aussenbereich.
Covid-19: Regierungsrat erweitert Maskentrag- und Zertifikatspflicht
Für die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen hat der Bund für das nun zu Ende gehende Jahr verbindliche Eingabefristen pro Schadensperiode festgelegt. Diese sind auf der Website der kantonalen Kulturförderung publiziert (entweder «Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen» oder «Ausfallentschädigung für Kulturschaffende» wählen).
Für Gesuche um Ausfallentschädigungen, die Schäden im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 betreffen, ist die Eingabefrist bereits am 30. November 2021. Sämtliche Gesuche müssen bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden, auch diejenigen für Schäden im Dezember 2021.
Der Grund für die vorgezogene Frist ist die Vorgabe des Bundes, die Behandlung der Gesuche für die Covid-19-Finanzhilfen im Kulturbereich bis Ende Jahr abzuschliessen.
Es ist zu beachten, dass zu spät eingereichte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können. Alle Informationen zur Gesuchseingabe für die Covid-19-Finanzhilfen im Kulturbereich finden sich auf der Website der kantonalen Kulturförderung.